Grundlagen und Organisation

Wer ist in einer Pensionskasse versichert?

Arbeitnehmer sind in Ergänzung zur AHV/IV (1. Säule) auch in der Pensionskasse ihres Arbeitgebers (2. Säule) gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Obligatorisch ist diese Versicherung für alle Angestellten, die ein Mindesteinkommen in Höhe der minimalen AHV-Altersrente erzielen.

Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, das Sparen für das Alter spätestens ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag.

Nähere Angaben zu den Leistungen können Sie dem Vorsorgeausweis entnehmen, den Sie jährlich von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sowie aus dem massgeblichen Vorsorgereglement.

Was sind Altersgutschriften und was ist das Altersguthaben?

Eine Pensionskasse ist eine Risiko- und Sparversicherung. Der grössere Teil Ihrer jährlichen Beiträge werden auf Ihrem individuellen Alterskonto gutgeschrieben. Diese jährlichen Gutschriften nennt man Altersgutschriften. Sämtliche Altersgutschriften, Einmaleinlagen, Zinsen und erhaltene Freizügigkeiten nennt man Altersguthaben.

Versicherter Lohn gemäss BPVG (Maximum, Minimum; Stand Jahr 2018)

Der versicherte Jahreslohn nach BPVG entspricht der maximalen 3-fachen AHV-Altersrente. Da das BPVG lediglich Minimalvorschriften aufstellt, kann der versicherte Lohn den BPVG-Lohn übersteigen.

Die Risikoprämien und Verwaltungskosten

Den Teil der Beiträge, welcher nicht dem persönlichen Alterskonto der versicherten Person gutgeschrieben wird, nennt man Risikoprämie. In ihr sind die Verwaltungskosten (pauschal CHF 240.− pro Person und Jahr) inkludiert.

Können Vorsorgebeiträge an den Steuern abgezogen werden?

Die Beiträge sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den direkten Erwerbssteuern abziehbar. Die Vorsorgeleistungen aus der Pensionskasse müssen jedoch auch als Einkommen versteuert werden.