Das Abc der Pensionskassen

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Überobligatorium
Die berufliche Vorsorge besteht aus dem BPVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der BPVG-Teil umfasst den Lohnbereich von CHF 13'920.− bis CHF 83'520.−, der überobligatorische Teil beinhaltet höhere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne, als das BPVG vorschreibt.
Umhüllende Vorsorgeeinrichtung
Vorsorgeeinrichtung, deren Reglement Vorsorgeleistungen erbringt, welche die minimalen Bedingungen gemäss BPVG übersteigen. Die gesetzlich minimalen BPVG-Leistungen werden von den effektiven Vorsorgeleistungen umhüllt.
Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass aus ihm die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt. Findet z. B. bei der AHV Anwendung.
Umwandlungssatz
Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben (im Beitragsprimat), das der Versicherte bei Erreichen des Rentenalters erworben hat, in eine Altersrente umgewandelt wird. Der Umwandlungssatz wird in Liechtensteiner Pensionskassen vom Stiftungsrat der jeweiligen Kasse festgelegt. In der Schweiz bestimmt ihn der Bundesrat.
Unterdeckung
Eine Unterdeckung liegt vor, wenn das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital am Bilanzstichtag nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Der Deckungsgrad liegt dann unter 100 Prozent.