Das Abc der Pensionskassen

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Sachwert
Reale Wertanlage. Sachwerte sind neben Grundstücken und Liegenschaften auch Rohstoffe, Edelmetalle sowie Aktien von Unternehmen.
Sammelstiftung
Verwaltungsform, bei der sich beliebige, voneinander unabhängige Arbeitgeber anschliessen können, die je ein Vorsorgewerk innerhalb der Sammelstiftung bilden. Die Vorsorgewerke werden in Bezug auf Finanzierung, Leistung und Vermögensverwaltung getrennt geführt.
Sanierungsmassnahmen
Über einen bestimmten Zeitraum definierte Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung.
Säule 3a
Schweizerische gebundene private Vorsorge, steuerbegünstigt. Banken und Versicherungen bieten Anlagen im Rahmen der Säule 3a an (siehe Selbstvorsorge). In Liechtenstein nicht möglich.
Säule 3b
Freie Selbstvorsorge, nicht steuerbegünstigt.
Schattenrechnung
Das BVG verpflichtet alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen für jeden Versicherten, individuelle Alterskonten nach den BVG-Normen zu führen. Mit dieser sogenannten Schattenrechnung soll nachgewiesen werden, dass die Mindestvorschriften des BVG eingehalten werden, auch wenn das jeweilige Reglement vom BVG abweicht.
Schwankungsreserve
Reserve der Pensionskasse zur Deckung von Schwankungen bei den Kapitalanlagen. Die Höhe bestimmt sich aufgrund der Risikofähigkeit, dem Deckungsgrad und der strategischen Asset Allocation. Siehe auch Wertschwankungsreserve.
Sicherheitsfonds (SIFO)
Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen bei deren Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Er wird finanziert durch Beiträge aller Vorsorgeeinrichtungen. Er richtet auch Leistungen aus an Schweizer Kassen mit ungünstiger Altersstruktur. Seit 2002 ist der SIFO im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Freizügigkeit zusätzlich als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge zuständig.
Small Caps
Im Gegensatz zu Blue Chips bzw. Large Caps handelt es sich um Unternehmen mit kleiner Börsenkapitalisierung. Die Marktgängigkeit ist eingeschränkt, weshalb ein Engagement in diese Anlagekategorie von grösseren Pensionskassen oft über Kollektivanlagen wie Fonds oder Anlagestiftungen erfolgt.
Socially Responsible Investments (SRI)
Anlagen, die sowohl finanzielle Aspekte als auch soziale, ökologische oder ethische Kriterien berücksichtigen.
Sozialversicherung
Sozialversicherungen sind staatliche Massnahmen und Institutionen mit dem Ziel, die Bevölkerung in wirtschaftlich und sozial schwierigen Lebenslagen zu unterstützen.
Spin-off
Ausgliederung und Verselbstständigung einer Abteilung oder eines Unternehmensteils aus einem Unternehmen / Konzern.
Splitting
Von einem Splitting der Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden.
Start-ups
Unternehmen in der Gründungsphase.
Stiftungsrat
Die berufliche Vorsorge wird ausserhalb der Firma in einer sogenannten Stiftung abgewickelt. Deren oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich ist. In der Pensionskasse setzt er sich paritätisch aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zusammen.
Stock Picking
Auswahl einzelner Titel aus einem Anlageuniversum mit der Erwartung, dass dieser Titel den relevanten Gesamtmarkt oder Index über einen gewissen Anlagehorizont schlagen wird.
Stop-Loss-Rückversicherung
Die Stop-Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes- und Invaliditätsfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop-Loss-Versicherung. In Kombination mit einer Excess-of-Loss-Rückversicherung bietet sie eine hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.
Strukturiertes Produkt
Eine Kombination von zwei oder mehreren Finanzinstrumenten, von denen mindestens eines ein Derivat ist.
Swiss GAAP FER 26
Das BPVG verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen, die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted Accounting Principles, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) einzuhalten. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 soll die "tatsächliche finanzielle Lage" der Vorsorgeeinrichtung im Sinne der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge vermitteln.