Das Abc der Pensionskassen
Rating | Widerspiegelt die Ausfallwahrscheinlichkeit einer spezifischen finanziellen Verpflichtung eines Schuldners. Ratings werden von anerkannten Ratingagenturen erstellt und überwacht. Im Kapitalmarkt werden üblicherweise Ratings bis BBB als Investment Grade, Rating darunter als Non Investment Grade bezeichnet. |
Rechtsform | Vorsorgeeinrichtungen sind entweder öffentlich- oder privatrechtlich organisiert. Privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen haben meist die Form von Stiftungen, seltener sind Genossenschaften. |
Reglement | Das Reglement enthält die für die Vorsorgeeinrichtung verbindlichen Regelungen bezüglich Rechte, Ansprüche, Pflichten und Einschränkungen für die Versicherten und die Arbeitgeber. Das BPVG fordert, dass darin Leistungsversprechen, Finanzierung und Verwaltung der Pensionskasse geregelt sind. |
Revisionsbericht | Die gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Kontrollstelle erstellt einen Revisionsbericht. Dieser Bericht kommentiert die Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung und gibt detailliert Auskunft über die im Laufe der Revision gemachten Feststellungen zur Buchführung und zur Einhaltung von Gesetz und Reglement. |
Risikofähigkeit | Fähigkeit einer Pensionskasse, ein gewisses Anlagerisiko einzugehen, ohne damit bei allfälligen Verlusten in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. |
Risikomanagement | Das Risikomanagement umfasst alle Massnahmen im Umgang mit den versicherungstechnischen Risiken Tod und Invalidität. Dies beinhaltet zum Beispiel die Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die Versicherung oder die Begleitung vorübergehend Arbeitsunfähiger durch das Case Management. Zudem koordinieren sich die Sozialversicherungsträger untereinander und berechnen Über- oder Unterversicherungen. |
Risikorückversicherung | Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die Hinterbliebenen. Siehe auch Stop-Loss-, Excess-of-Loss- und kongruente Rückversicherung. |
Rückdeckung | Dieser Begriff bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Vorsorgeeinrichtung alle oder einzelne Risiken mittels eines Kollektivversicherungsvertrages an eine Versicherungsgesellschaft überträgt. |