Das Abc der Pensionskassen

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Lebenspartner
Als Lebenspartnerin oder Lebenspartner gilt die Person, die mit dem Versicherten in einem gemeinsam geführten Haushalt eine ausschliessliche Zweierbeziehung lebt oder gelebt hat. Anspruch auf eine Lebenspartnerrente besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen; diese sind reglementarisch geregelt.
Leibrente
Rente, zahlbar bis zum Tod des Versicherten.
Leistungsprimat
Vorsorgeplan, bei dem zuerst die Höhe der Leistungen (in Prozent des versicherten Lohnes) festgelegt und dann der erforderliche Beitrag ermittelt wird.
Leverage Effekt
Durch Aufnahme von Fremdkapital erreichte Renditesteigerung auf dem Eigenkapital von Unternehmungen oder Projekten mit entsprechend höherem Risiko.
LIBOR
Der LIBOR (London Interbank Offer Rate) ist der Geldmarktsatz, zu dem eine Bank einer anderen erstklassigen Bank Depositen offeriert. Er dient als Richtsatz.
Lombardkredit
Lombardkredite werden gegen Verpfändung von Vermögenswerten wie beispielsweise Aktien, Obligationen oder Bankguthaben vergeben.