Das Abc der Pensionskassen

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Kapitaldeckungsverfahren
Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Vorsorgeleistungen planmässig vorfinanziert. Man geht vom Grundsatz aus, dass jede Generation die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst äufnet. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.
Kapitalmarkt
Teilmarkt des Finanzmarktes. Umfasst den Handel mit langfristigen Finanzierungsmitteln, die schuld- oder beteiligungsrechtlichen Charakter haben können.
Kapitaloption
Die Kapitaloption beinhaltet die Wahlmöglichkeit zwischen Altersrente oder ganzem bzw. teilweisem Kapitalbezug. Das Ausmass des Kapitalbezugs und die genauen Bedingungen können von Kasse zu Kasse verschieden sein und sind in den jeweiligen Reglementen festgehalten.
KGV
Siehe P/E-Ratio.
Kongruente Rückversicherung
Die kongruente Rückversicherung deckt die Todes- und Invaliditätsrisiken einer Vorsorgeeinrichtung vollständig ab. Das heisst, alle entsprechenden Kosten werden von der Versicherung übernommen.
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle ist eine vom Gesetz vorgeschriebene juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung übertragen wird. Siehe Revisionsbericht.
Koordinationsabzug
Betrag, der vom massgebenden Lohn für die Pensionskasse abgezogen wird, um den versicherten Lohn bzw. koordinierten Lohn zu berechnen. Das jeweilige Reglement legt die Höhe des Koordinationsbetrages fest. Er kann fix oder variabel sein und kann auch ganz weggelassen werden.
Korrelation
Der Korrelationskoeffizient misst die Beziehung zwischen der Performanceentwicklung von zwei verschiedenen Anlagen. Eine vollständig positive Korrelation besteht, wenn sich die Wertentwicklungen beider Investitionen exakt entsprechen. Dies entspricht der Zahl 1. Eine vollständig negative Korrelation wird mit -1 bezeichnet. Eine tiefe Korrelation von Anlageklassen hat einen Diversifikationseffekt und damit eine Senkung des Risikos zu Folge.