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Wichtiger Hinweis

Mit dieser Meldung bestätigt der Arbeitgeber, dass er bei Austritt sämtliche Änderungen von Personaldaten (wie z.B. Lohn- oder Zivilstandsänderungen) ordnungsgemäss gemeldet hat. Nach der Verarbeitung sind keine Rückwirkenden Mutationen möglich.

Wir weisen darauf hin, dass gemäss Vorsorgereglement ab dem 58. Altersjahr eine vorzeitige Pensionierung möglich ist. Das Formular zur Anmeldung der Pensionierung ist im Downloadbereich aufgeschaltet.