Pensionierung und Rente

Ordentliche, vorzeitige und effektive Pensionierung. Was sind die Unterschiede?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die ordentliche Pensionierung. Bei Männern und Frauen liegt sie zurzeit bei 65. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, was jedoch Leistungseinbussen mit sich bringt. Das Datum, an dem Sie sich pensionieren lassen, nennt sich "effektives Pensionierungsdatum" und ist massgebend für die Höhe des Umwandlungssatzes zur Bestimmung der jährlichen Altersrente. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto kleiner ist Ihr Altersguthaben und desto kleiner der Umwandlungssatz. Dementsprechend ist auch die Altersrente geringer.

Was ist der (Renten-) Umwandlungssatz und wozu dient er?

Der Rentenumwandlungssatz ist massgebend zur Bestimmung der jährlichen Altersrente. Diese wird folgendermassen berechnet:

Zu Beginn des Anspruches vorhandenes Altersguthaben x Umwandlungssatz = Jährliche Altersrente

Hat die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes für die Versicherten Konsequenzen?

In Pensionskassen mit Beitragsprimat wird bei der Pensionierung das vorhandene Alterskapital mittels Umwandlungssatz in eine Altersrente umgerechnet. Die Höhe des Rentenumwandlungssatzes bestimmt somit die Altersrente. Bereits laufende Altersrenten sind von den Anpassungen des Rentenumwandlungssatzes nicht betroffen, sie bleiben unverändert.

Ist es besser, so viel wie möglich als Kapital zu beziehen, oder ist die Rente zu bevorzugen?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Es hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Beim Kapitalbezug geht das Risiko der Lebenserwartung und der Kapitalanlage von der Pensionskasse auf die einzelnen Versicherten über. Bei Verheirateten reduziert sich auch der Rentenanspruch lebenslänglich für die hinterbliebene Person. Rentenanpassungen der Pensionskasse in der Zukunft sind reduziert. Allerdings bringt die Kapitalauszahlung auch eine erhöhte Flexibilität. Grundsätzlich empfehlen wir, für die Zeit der Pensionierung ein Budget aufzustellen. Was an Lebenskosten (Wohnen, Krankenkasse, Lebensunterhalt usw.) anfällt, sollte durch regelmässige monatliche Renten der AHV und der Pensionskasse abgedeckt sein. Über den Rest kann flexibel disponiert werden.

Kann die Freizügigkeitsleistung auch im Alter in bar bezogen werden?

Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, während der Versicherte vorzeitig in Pension gehen könnte, so kann er die Austrittsleistung in Form der Altersleistung beziehen. Gemäss Reglement kann die Altersleistung in Form einer lebenslänglichen Altersrente, in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Mischform bezogen werden.